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Schulwegplanung

Es kommt leider immer wieder vor, dass Kinder, die nicht zur Betreuung angemeldet sind, sich schon ab 7.30 Uhr vor der Schule oder im Schulgebäude aufhalten.Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Kinder in dieser Zeit ohne Aufsicht sind!

 

Die Schule gibt jedes Jahr an Eltern der neuen Schulkinder eine Schulwegplanung aus, die in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Gemeinde entstanden ist. Sie weist für alle Teilorte auf Gefahrenstellen hin.

 

Sie können den Schulwegplan der Schule, der in enger Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt der Gemeinde Murg entstanden ist, hier einsehen. In die Ausarbeitung der Schulwegepläne jedes Ortes sind neben der kartographischen Darstellung auch die Hinweise auf Gefahrenstellen eingeflossen, die Eltern unserer Schule benannt haben. In der Legende verzeichnet, finden Sie jeweils auch eine empfohlene Richtung für den Fußweg zur Schule. Dieser Schulwegeplan unterstützt Sie dabei, einen sicheren Schulweg auszuwählen und weist Sie auf konkrete Gefahrenstellen auf den Schulwegen hin.

 

Die gemeinsame Aufgabe von Schule, Gemeinde und Polizei und Ihnen als Eltern ist es, den Schulweg für Ihr Kind möglichst sicher zu gestalten und die Möglichkeiten zu schaffen, dass Ihr Kind den Schulweg selbständig bewältigen kann. Ihre Aufgabe ist es, mit Ihrem Kind den Schulweg vor dem ersten Schultag einige Male einzuüben.

 

Seien Sie dabei stets Vorbild im Straßenverkehr und achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle und reflektierende Kleidung trägt. Schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig los. Grundsätzlich gilt aber: Lieber einmal zu spät kommen, als in der Eile unvorsichtig zu werden. Üben Sie mit Ihrem Kind die Straße zu überqueren. Dabei ist es wichtig, dass Sie immer gesicherte Überquerungsstellen benutzen und nie zwischen parkenden Autos die Straße überqueren.

 

Bitte verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen! Ist dies nicht zu vermeiden, lassen Sie Ihr Kind unterhalb der Zufahrt der Schule zum Gehweg hin aussteigen. Beachten Sie das Zufahrtsverbot bis zur Schranke vor der Schule.

 

Achten Sie auf die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Schule und schnallen Sie Ihr Kind richtig an. Fährt Ihr Kind mit dem Rad zur Schule überprüfen Sie bitte, ob das Fahrrad verkehrssicher ist und Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt. Bedenken Sie: Bis 8 Jahre müssen und bis 10 Jahre dürfen die Kinder auf dem Gehweg fahren. Eine Fahrt zur Schule aus den Orten Hänner und Oberhof empfehlen wir nicht. Beim Radfahren warten Sie bitte für das unbegleitete Fahren den Fahrradführerschein in Klasse 4 ab.

 

Auch Busfahren will gelernt sein. Die Kinder haben im Rahmen der Kooperation schon erste Erfahrungen gemacht. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind anfangs zur Bushaltestelle hin und zurück begleiten und/oder sich mit anderen Eltern bei der Begleitung abwechseln. Zeigen Sie, dass man sich im Bus hinsetzen oder sicher festhalten muss. Nach dem Aussteigen gilt besondere Vorsicht beim Überqueren der Straße!

 

Autos dürfen das Schulgelände und die Auffahrt nicht befahren!

 

Versicherungsschutz

Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich nicht ganz ausschließen. Wir empfehlen für Ihre Kinder grundsätzlich die Versicherung über den Gemeindeunfallverband (1€).

 

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schulwege, Unterrichtsgänge, Unterricht und Pausen, Sportunterricht, Schul- und Klassenfeiern, Wanderungen, Schullandheimaufenthalte und die Fahrradausbildung.