Hausordnung
In unserer Schule verbringen wir einen Teil unseres Tages. Wir alle, Schüler, Lehrer und Mitarbeiter sind in dieser Zeit eine Gemeinschaft, in der jeder von uns Rechte und Pflichten hat. In unserer Schulgemeinschaft ist es unerlässlich, dass wir uns an gemeinsame Grundregeln halten. Nur so sind ein friedliches Miteinander, eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und die bestmögliche persönliche Entfaltung in der Alltagsarbeit möglich. Alle wollen sich in unserer Schule wohlfühlen, deshalb werde ich etwas dafür tun und halte mich auch an die Klassenregeln.
Zusammenleben in der Schulgemeinschaft
Ich beurteile niemanden nach seinem Aussehen.
Ich schließe niemanden aus.
Ich erleichtere neuen Schülern an der Schule das Eingewöhnen.
Ich bin gegenüber jedem höflich und freundlich.
Ich mache mich über niemanden lustig.
Ich gebrauche keine schlimmen Ausdrücke.
Ich misshandle niemanden, weder körperlich noch mit Worten.
Ich schenke einem Störenfried keine Anerkennung.
Ich gehe sorgsam mit unserer Schuleinrichtung um und achte auch auf das Eigentum meiner Mitschüler.
Vor dem Unterricht und in den Pausen
Das kleine Grundschulgebäude wird um 8.10 Uhr aufgeschlossen.
Ich verbringe die Pause nicht auf dem WC!
Das kleine Grundschulgebäude wird während der großen Pause abgeschlossen - außer an den Tagen, an denen die Bücherei geöffnet hat.
Klassen- und schuleigene Spielgeräte verwende ich nur auf dem Pausenhof.
Ich darf auf der Wiese vor der Sporthalle Fußball spielen. Neben dem kleinen Grundschulgebäude dürfen die Erst- und Zweitklässler auf der Wiese spielen. Das Schulgrundstück darf ich nicht verlassen!
In festgelegten Abständen haben abwechselnd die 1. und 2. Klassen eine Woche Hofdienst und dürfen nach einem festgelegten Plan die Spielkiste benutzen.
Schneebälle werfe ich auf dem Schulgelände nicht.
Unterricht
Ich verhalte mich respektvoll und halte die Klassenregeln ein.
Ich bringe alle meine Arbeitsmittel mit.
Ich erledige meine Hausaufgaben.
Zum Unterricht erscheine ich pünktlich und richte die Arbeitsmaterialien rechtzeitig her.
Ich betrete nur nach Erlaubnis durch den Fachlehrer die Umkleideräume, Turnhalle und Fachräume.
Für den Hallensportunterricht darf ich nur Hallenturnschuhe benützen, die nicht als Straßenschuhe verwendet werden.
Zum Sportunterricht komme ich ohne Schmuckgegenstände. Ohrringe werden ebenfalls ausgezogen bzw. abgeklebt.
Mit Schmuck darf ich nicht am Sportunterricht teilnehmen.
Gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen melden meine Eltern dem Klassenlehrer.
Die Sicherheitsanweisungen der Lehrer muss ich beachten.
Ordnung im Klassenzimmer
Mein Klassenzimmer halte ich sauber.
Ich bin für die Sauberkeit meines Platzes verantwortlich.
Den Müll trenne ich in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
Die 3. und 4. Klassen kümmern sich um das Altpapier.
Unterrichtsstörende Gegenstände können mir abgenommen und von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden
Verhalten
Ich erscheine in anständiger Kleidung zum Unterricht.
Beim Betreten des Hauses ziehe ich die Mütze aus.
Handys, MP3-Player und andere elektronische Geräte schalte ich bei Betreten des Schulgeländes aus. Ich setze mich nicht auf Fensterbänke und turne nicht am Geländer
Allgemeines
Ich gehe langsam im gesamten Schulgebäude wegen der erhöhten Verletzungsgefahr. Mein Fahrrad stelle ich in einen Fahrradständer und sichere es. Während der Schulzeit darf ich Inlineskates, Rollbretter, Roller usw. auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzen.
Ist eine Klasse während der Unterrichtszeit ohne Aufsicht, so verständigt der Klassensprecher umgehend die Schulleitung.
Regelung zur Nutzung digitaler mobiler Endgeräte der Grundschule Niederhof
Beschluss der GLK
Unsere Schule versteht sich als ein geschützter Lern- und Lebensraum, in dem Schülerinnen und Schüler sich entwickeln, miteinander lernen und ihre sozialen Kompetenzen stärken können.
Der Schulalltag soll durch persönliche Begegnungen und eine alters- und entwicklungsgerechte Lernumgebung geprägt sein.
Private digitale mobile Endgeräte (1) sind für den Unterrichtsalltag in unserer Schule nicht erforderlich und können die Konzentration, das soziale Miteinander und die Entwicklung der Schülerin oder des Schülers beeinträchtigen.
Aus diesem Grund ist die Benutzung mitgebrachter privater digitaler mobiler Endgeräte grundsätzlich verboten.
Bei medizinischer Notwendigkeit dürfen private mobile Endgeräte genutzt werden.
Bringen Schülerinnen und Schüler trotzdem private digitale mobile Endgeräte und Smartwatches mit, müssen diese während der Gesamten Schul- und Betreuungszeit im ‚Schulmodus‘ eingestellt sein. Die Schülerinnen und Schüler sind für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung.
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und während externer schulischer Veranstaltungen (z. B. Ausflüge, Projekttage). Sie ergeht nach § 23 Absatz 2b Satz 2 SchG.
Bei einem Verstoß gegen diese Regeln werden die Eltern informiert. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Zuhause. In wiederholten Fällen muss das Gerät währen der Schul- und Betreuungszeit im Schulranzen aufbewahrt werden.
Diese Ordnung tritt am [Datum einsetzen] in Kraft. Sie wurde mit dem Einverständnis der Schulkonferenz durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und wird regelmäßig überprüft. Alle Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte bestätigen durch Unterschrift, dass sie die Regeln zur Kenntnis genommen haben.
1
„Digitale mobile Endgeräte“ ist ein Oberbegriff für mobile Technologien, die es ermöglichen, Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen überall und jederzeit zugänglich zu machen. Umfasst sind insbesondere Smartphones, Tablets oder Wearables.


