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Allgemeine Informationen zum Sportunterricht an der Grundschule Niederhof

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die Beschlüsse der Sportlehrer- und Gesamtlehrerkonferenzen (vom 5. März 2012, überarbeitet am 9.10.2017 und 1.10.2018) der Schule informieren.
Diese Beschlüsse haben auch ihren Eingang in die Schul- und Hausordnung der Schule Niederhof gefunden. Die Beschlüsse der Konferenzen beruhen auf den Auskünften der Unfallkasse Baden-Württemberg, die im Schadensfall einspringen müsste, auf der Empfehlung des Regierungspräsidiums Freiburg und der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg.

Tragen von Schmuck

Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler bestehen wir darauf, dass Ohrringe vor dem Sportunterricht herausgenommen werden oder fachgerecht abgeklebt werden. Armbänder und andere Schmuckstücke müssen ausgezogen werden. Lange Haare werden mit Haargummis zurückgebunden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis zum Schutze Ihrer Kinder verbunden mit der Bitte, dass Sie den Schmuck bereits zu Hause entfernen, da wir für verlorengegangene Schmuckstücke keine Haftung übernehmen können.
Die Entscheidung, wo sich Kinder aufhalten, die nicht mitturnen, fällt der Lehrer nach eigenem Ermessen (Besuch einer anderen Klasse oder Warten auf der Bank).

Befreiung vom Sportunterricht

Nach Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz können Kinder durch die Eltern für einzelne Stunden bis maximal eine Woche vom Sportunterricht befreit werden. Eine Befreiung vom Sportunterricht, die über eine Woche hinausgeht, ist von einem Arzt festzustellen und dem Sportlehrer vorzulegen.

Teilnahme am Sportunterricht

Kinder, die keine Sportsachen dabei haben, können nicht mitturnen. Mit freundlichem Gruß

Xenia Hertel

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 07. September 2020

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