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Erweiterte Notbetreuung

Liebe Eltern,

 

folgend können Sie das Schreiben der Gemeinde Murg zur erweiterten Notbetreuung einsehen:

 

"Ab dem 27.April 2020 weitet die Landesregierung die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Schulen aus. Einen Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder:

  • deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten

  • bei denen beide Elternteile bzw. der oder die Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind

 

Um Ihren Anspruch geltend zu machen, bitten wir Sie, das Anmeldeformular auszufüllen. Dort bestätigen Sie auch, dass eine anderweitige Betreuung des/der Kindes/r nicht möglich ist. Außerdem brauchen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers.

 

Über den Anspruch entscheidet die Kommune in Abstimmung mit dem jeweiligen Träger. 

 

Ihr Kind kann den Notplatz erst dann in Anspruch nehmen, wenn über den Anspruch entschieden ist.

 

Eltern, die eine Notbetreuung brauchen, melden sich bitte bis Freitag, den 24.04.2020 um 12 Uhr, bei Hauptamtsleiter Werner Vökt, Tel. 07763/930-10 , E-Mail: voekt@gemeinde-murg.de

 

Bei Bedarf findet die Notbetreuung in der Zeit zwischen 7.45 und 13.00 Uhr statt.

 

Wir wissen, dass die herrschenden Einschränkungen eine große Herausforderung für Ihre Familien darstellen. Allerdings bitten wir Sie eindringlich, von der Notbetreuung nur im äußersten Notfall Gebrauch zu machen, da der Gesundheitsschutz weiterhin vorgeht."

 

Das komplette Schreiben, sowie die Anmeldung zur Notbetreuung finden Sie hier

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 22. April 2020

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In der angehängten PDF können Sie die aktuelle Corona-Verordnung nachlesen.

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